Allgemeine Auftragsbedingungen von Immobilien Meusel
Vermittlung von Immobilien
Wir sind vom Verkäufer, bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten.
Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserseits.
Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz mindestens in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Bruttokaufpreis (inkl. gesetzl. MwSt.) für das Objekt zuzüglich etwaiger weiteren Leistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen, etc.), bzw. bei Vermietung aus der Nettomonatsmiete zuzüglich eventueller Nebenleistungen (z.B. Ablöse etc.), nicht jedoch Nebenkosten. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag, usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten.
Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluß anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein Vertrag ohne unsere Mitwirkung zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
Das Auftragsverhältnis zwischen Kauf- bzw. Mietinteressent und uns ist grundsätzlich unbefristet, kann aber von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Schongau, Dezember 2019
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